Neuigkeit · 19. April 2024
der Fachkräftemangel in der Pflege stellt eine große Herausforderung dar. Jede zusätzliche Aufgabe, die nicht direkt mit der Pflege zu tun hat, bindet wertvolle Ressourcen. Neben der Einhaltung von Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien gibt es den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit, eine gesetzliche Anforderung, die oft nur schwer zu erfüllen ist.
Neuigkeit__ · 01. April 2024
Wir freuen uns, Ihnen unsere Kombinationskurse MPG-Beauftragter nach MPBetreibV und Beauftragter für Medizinproduktesicherheit vorstellen zu können.
Neuigkeit__ · 22. Februar 2024
Fortbildung für Medizinprodukte-Beauftragte im Europa-Park Rust am 22. und 23. August 2024
Neuigkeit__ · 20. Februar 2024
Diese Sonderveranstaltung wird auf vielfachen Wunsch am 22. und 23. August 2024 stattfinden, deshalb schonmal vormerken. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit folgen an dieser Stelle in Kürze.
Neuigkeit__ · 15. November 2023
Wir freuen uns, Ihnen unsere Kombinationskurse MPG-Beauftragter nach MPBetreibV und Beauftragter für Medizinproduktesicherheit vorstellen zu können.
Neuigkeit__ · 08. November 2023
Kooperation mit dem SeminarCenter lebt wieder auf
Neuigkeit_ · 02. November 2023
Für ihre Fort- und Weiterbildung in 2024 haben wir vier Termine geplant, die als Webinar zum MP(D)G-Beauftragen und Beauftragten für Medizinproduktesicherheit an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
03. Dezember 2020
Wie in diesem Jahr bieten wir auch für 2021 unsere Veranstaltungen wieder als Kombinationskurs in 2 Tagen an. Lassen Sie sich dabei auch über die europäische „Medical Device Regulation“ (MDR) informieren, die u.a. neue Melde- und Dokumentationspflichten sowie Verifizierungsmerkmale vorsieht. Die Termine für unsere Präsenzkurse 2021 in Düsseldorf haben wir im April, September sowie im Dezember 2021 vorgemerkt. Dabei kann es Corona bedingt Verschiebungen geben, über die wir Sie...
11. Februar 2019
Die geänderte Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wurde zum 01.01.2017 rechtskräftig. Seit diesem Zeitpunkt ist die Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und die Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichtend. „Die Gesundheitseinrichtung hat sicherzustellen, dass eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit auf ihrer Internetseite bekannt gemacht ist.“ (§6 Abs. 4 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017) Um...